Ja, bei schlechter Sicht und bei Nachtfahrten ist das Rad mit einer fest angebrachten Front- und Rückbeleuchtung auszustatten, die dauernd eingeschaltet sein muss. Blinklichter sind nicht erwünscht. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen Leuchtwesten tragen. Wer ohne Beleuchtung oder Leuchtweste fährt, erhält keine Homologation.
Benötige ich eine Beleuchtung am Rad und eine Leuchtweste?
Reglement und Informationen
Für allgemeine Informationen zu Brevets:
https://www.audax-randonneure.de
Das Reglement:
https://www.ara-westfalen.de/reglement/
Wissenswertes zu ARA Westfalen Brevets:
https://www.ara-westfalen.de/faq/